Die besten Brandschutz Feuermelder und Feuerlöscher

Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die eine Brandentstehung unterbinden und im Gefahrenfall die Rettung von Personen, Tieren und Material ermöglichen. Er dient damit der Verbeugung ebenso wie der Gefahrenabwehr, der Rettung und der Schadensminimierung. Aus diesem Grund ist das Thema vielschichtig. Brandschutz treffen wir in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens an, oft ohne ihn zu bemerken. Er schlägt sich in baulichen Maßnahmen und Vorschriften nieder, aber auch in Rechtsvorschriften wie den Feuerwehrgesetzen und nicht zuletzt in der praktischen Umsetzung wie dem Aushängen von Feuerlöschern oder auch Rettungsplänen sowie der Installation von Brandschutztüren. Es gibt zum Brandschutz sehr viele Normen, die sich teilweise über viele Jahrzehnte und sogar Jahrhunderte entwickelt haben. Sie werden gelegentlich fortgeschrieben, um sie an neue Gegebenheiten anzupassen.

Unsere Rauchmelder Bestseller

AngebotBestseller Nr. 1
Brennenstuhl Rauchmelder Set, 3X RM C 9010 mit austauschbarer Batterie (geprüft nach EN 14604, durchdringendes Alarmsignal) weiß
  • Rauchmelder mit austauschbarer 9v Block-Batterie - Batterielebensdauer mind. 1 Jahr
  • Im Alarmfall melden die Brandmelder ein lautstarkes, durchdringendes Alarmsignal (85 Db) - Rauchwarnmelder retten Leben
  • Brandmelder geprüft und zertifziert nach EN 14604 - Mehr Sicherheit für Sie, Ihre Familie und Ihr Eigentum
AngebotBestseller Nr. 2
ELRO FS1805M FS1805 6-Pack Rauchmelder mit Magnetklebe Kit-5 Jahre Batterie und Garantie/DIN EN14604, 6 Stück
  • 5 JAHRE SCHUTZ: Mit einer Batterielebensdauer von 5 Jahren bietet dieser Rauchmelder langanhaltende Sicherheit, ohne dass Batterien ausgetauscht werden müssen.
  • MAGNETISCHE MONTAGE: Das magnetische Montageset ermöglicht eine schnelle und werkzeuglose Installation – ideal für jedes Zuhause.
  • MODERNER OPTISCHER SENSOR: Ausgestattet mit einem neuen, fortschrittlichen optischen Sensor für schnelle Reaktionen und weniger Fehlalarme.
Bestseller Nr. 3
Smartwares Rauchmelder - - TÜV geprüft - DIN EN 14604 Zertifiziert - Optischer Sensor - Testknopf - 85 dB
  • Mit dem Smartwares Rauchmelder 10.044.62 werden Sie bei jedem Brandausbruch alarmiert. Wir empfehlen die Installation eines Rauchmelders auf jeder Etage oder in jedem Raum zwischen 20 und 40 m².
  • Diese Rauchmelder erfüllen alle europäischen Sicherheitsnormen (EN14604). Wenn Sie ein großes Haus haben und mehrere Rauchmelder installieren müssen, werfen Sie einen Blick auf unsere Rauchmelderpakete.
  • Dieser Smartwares-Rauchmelder verfügt über einen optischen Sensor zur frühzeitigen Warnung, auch bei Schwelbränden. Falsche Alarme werden reduziert. Der Sensor hat eine Lebensdauer von 10 Jahren, so dass Sie Ihren Melder nach dieser Zeit austauschen müssen.
AngebotBestseller Nr. 4
Smartwares Rauchmelder – 10 Jahre Batterielaufzeit - Q-Qualitätssiegel - Testknopf - 85 dB - 10.025.28
  • 10 JAHRE BATTERIE: Die Rauchmelder haben eine integrierte Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren, die nicht ausgetauscht werden muss
  • Q-QUALITÄTSSIEGEL: Dieser Rauchmelder ist mit dem „Q“-Gütesiegel zertifiziert, was für eine hohe Langlebigkeit, Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen und eine reduzierte Anzahl von Fehlalarmen steht.
  • TEST-TASTE: Der Rauchmelder ist mit einer praktischen Prüftaste ausgestattet. Zusätzlich ertönt ein Warnsignal, wenn die Batterie gewechselt werden muss.
AngebotBestseller Nr. 5
Ei Electronics Ei650 Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Stand-Alone-Gerät mit Batterie für 10 Jahre, Testsieger Stiftung Warentest,...
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  • KEIN LED-BLINKEN: Ohne störende akustische oder visuelle Anzeigen im normalen Betriebsmodus, ist der Melder besonders für den Einsatz in Schlaf- und Kinderzimmer geeignet
  • TESTSIEGER STIFTUNG WARENTEST: Als mehrfacher Testsieger mit Bestnote zeichnet sich der Ei650 dank Fehlalarmschutz und dem großen Test-/ Stummschaltknopf durch eine hohe Benutzerfreundlichkeit aus
Bestseller Nr. 6
X-Sense Verbesserter Rauchmelder 10 Jahre Batterie, Feuermelder mit fotoelektrischem Sensor, EN14604 geprüfte Brandmelder,...
  • Mehr intelligenter: Diese verbesserte Rauchmelder ist 6-fach Schutz vor Fehlalarm (z.B. durch Zigarettenrauch) und erkennt gefährlichen Rauch schneller und genauer. Die interne Struktur enthält ein Anti-Moskito-Design, um eine langfristig wirksame Überwachung zu gewährleisten
  • Rauchmelder 10 Jahre Batterie: Rauchmelder mit der eingebaute Lithium-Batterie ist energieeffizient und umweltfreundlich. Geringer Stromverbrauch und ein extra langlebiger integrierter Lithium-Batterie ermöglichen eine Lebensdauer von 10 Jahren bei höchster Zuverlässigkeit
  • Zuverlässige Auto-Check: Dieser Feuermelder mit 10 jahre Batterie hat Zahlreiche Parameter für die Selbstprüfung mit klarer Benachrichtigung. Wenn der Rauchmelder ausfällt oder die Batterie schwach ist, werden Sie sofort benachrichtigt, damit Sie das Problem rechtzeitig erkennen und lösen können, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten
Bestseller Nr. 7
ELRO FS1801 Rauchmelder - Entspricht der Europäischen Norm EN14604 - 10 Stück
  • 10 JAHRE SENSOR: Die Rauchmelder sind mit langlebigen Sensoren ausgestattet. Die Batterien halten ein Jahr und können leicht ausgetauscht werden, um die Melder weiterzuverwenden.
  • MODERNER OPTISCHER SENSOR: Ausgestattet mit einem neuen, hochentwickelten optischen Sensor, der schnell auf Brände reagiert und Fehlalarme minimiert.
  • BENUTZERFREUNDLICH: Testen Sie die Funktion der Rauchmelder mit der Testtaste und überwachen Sie den Batteriestatus über die Wechselanzeige.
AngebotBestseller Nr. 8
X-Sense Rauchmelder 10 Jahre Batterie, Feuermelder TÜV Rheinland Zertifiziert, Rauchwarnmelder mit Stummschaltung und Selbsttest...
  • Von Vergleich.org als “Vergleichssieger” bezeichnet
  • Hochwertiger Brandmelder: TÜV Rheinland nach DIN EN 14604
  • Präzise und Intelligent: Prüft 3 mal alle 10 Sekunden nach Rauch
Bestseller Nr. 9
Rauchmelder mit Magnethalterung,10 Jahre Rauch Sensor mit Test-Taste EN14604 Zertifizierte, Inklusive 2 AA 3 Jahre Austauschbare...
  • 3 Jahre Austauschbare Batterie: Dieser Rauchmelder ist mit einer austauschbaren 3V Batterie ausgestattet, die eine Lebensdauer von 3 Jahren hat. Der Benutzer kann die Batterie bei niedriger Spannung selbst austauschen
  • Hohe Empfindlichkeit: Der fotoelektrische Rauchmelder erkennt zuverlässig langsame Schwelbrände mit dickem, schwarzem Rauch und geringer Hitze, die stundenlang glimmen können, bevor sie ausbrechen
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Unsere Feuerlöscher Bestseller

AngebotBestseller Nr. 1
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  • Inkl. praktischem Zubehör: Der 2kg Pulverlöscher wird inkl. Wandhalterung zur Positionierung des Feuerlöschers an strategischen Stellen und Manometer.
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Brandengel® Feuerlöscher 6kg ABC Pulver mit Manometr EN 3, Wandhalter, Messingarmatur Sicherheitsventil, Kunststoffstandfuß,...
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  • Feuerlöscher GP-6x ABC Pulver-Feuerlöscher Zulassung gemäß DIN EN 3-7
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Feuerlöschspray - 500ml - für mehr Sicherheit im Alltag - Idealer Feuerlöscher Haushalt für die Küche - Perfekt als Mini...
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  • Feuerlöscher GP-2X ABC Pulver-Feuerlöscher - Zulassung gemäß DIN EN3-7
  • Brandklasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur sowie Brandklasse B und C
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AngebotBestseller Nr. 10
Häger - Feuerlöscher Pulver 6kg ABC - Universal einsetzbar für Gewerbe, Haushalte & Zuhause - Pulverlöscher DIN EN 3 - Mit...
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Vorbeugender Brandschutz

Alle Maßnahmen, die im Vorfeld gegen die Brandentstehung und -ausbreitung getroffen werden, gehören zum vorbeugenden Brandschutz. Sie sind baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Natur. Wir unterscheiden dementsprechend drei große Teilbereiche des vorbeugenden Brandschutzes:

  • organisatorischer Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz ist im Bauordnungsrecht geregelt. Er beugt der Brandentstehung vor und dient damit dem Schutz von Personen, Tieren, Gebäuden und Material, dem Umweltschutz und der Sicherheit im öffentlichen Raum. Ohne baulichen Brandschutz ist eine wirksame Brandbekämpfung nicht möglich. Die Landesbauordnungen stellen Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz auf und ergänzen das Bauordnungsrecht. Unter anderem liefern Sachversicherer die Expertise zum baulichen Brandschutz. Sie wissen, wie ein Gebäude und seine technischen Anlagen beschaffen sein müssen, damit Brände möglichst nicht entstehen bzw. sich ausbreiten können. Der vorbeugende Brandschutz ist in diversen rechtlichen Vorschriften geregelt. Sehr wichtig sind dabei die Bauordnungen der Länder und die Feuerwehrgesetze. Zu ihnen gehören Verordnungen, Erlasse, Richtlinien, Normen und technische Vorschriften. Da es sehr viele Regelungen gibt, ist das Thema komplex. Es behandelt vier maßgebliche Schutzziele:

  • #1 Brandverhütung
  • #2 Rettung
  • #3 Verhinderung der Brandausbreitung
  • #4 wirksame Brandbekämpfung

Um diese Ziele zu erreichen, gibt es unterschiedlichste Lösungen. Diese sind jeweils durch die Bauaufsicht zu genehmigen. Dazu gehören die Bauweise und -art, die Auswahl der Baustoffe, die Lage eines Gebäudes (seine Erreichbarkeit und Zugänglichkeit), die Zahl der nutzenden Personen, Größenverhältnisse und Unterteilungen im Gebäude, gelagerte Gefahrstoffe, Brandlasten, Zündquellen, die Nutzung des Gebäudes, die Brandentdeckung und -meldung sowie die Erleichterung von Rettungsmaßnahmen. Der organisatorische Brandschutz betrifft unter anderem die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und weiterer Gefahrenabwehrkräfte (Rettungsdienste), die Bereitstellung von Löschmitteln und den Umfang betrieblicher Gefahrenabwehrmaßnahmen. Dazu gehören die interne Brandschutzordnung, Gefahrenabwehrpläne, Unterweisungen und Schulungen, das Vorhandensein einer Werkfeuerwehr und vorhandene Löschhilfen. Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören Lösch- und Brandmeldeanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Die Kombination dieser Maßnahmen bewirkt erst einen leistungsfähigen Brandschutz. Wie aber diese Maßnahmen im Detail ausgestaltet werden, hängt vom Gebäude und der Struktur der Einrichtung ab. So verfügt beispielsweise nicht jedes Unternehmen über eine Werkfeuerwehr. Vorbeugender Brandschutz hat darüber hinaus einen wirtschaftlichen Aspekt. Mehr Brandschutz ist quasi immer möglich, doch er kostet auch Geld. Aus diesem Grund gibt es Rechtsvorschriften zu den Mindestanforderungen wie beispielsweise das Anbringen von Rauchmeldern und das Bereitstellen von Feuerlöschern ab einer gewissen Gebäudegröße. Nicht zuletzt muss der vorbeugende Brandschutz die übliche Vorgehensweise der Feuerwehr berücksichtigen. Sie muss a) Zugang zum Gebäude haben und b) den Brand gefahrenarm bekämpfen können.

Ein nicht zu unterschätzender Aspekt des vorbeugenden Brandschutzes ist die Minimierung der Gefahr von massenhaft anfallenden Verletzten. Dies ist ein Problem in Gebäuden oder Einrichtungen (Stadien etc.), in denen sich sehr viele Menschen aufhalten. Dort müssen die Fluchtwege so ausgewiesen werden, dass nicht alle Personen gleichzeitig über einen oder wenige Wege fliehen.

Brandschutz im Spannungsfeld mehrerer Interessen

Vor allem der vorbeugende Brandschutz kann mit anderen Interessen kollidieren. Zunächst einmal sind dies wirtschaftliche Interessen, weil Brandschutz immer Geld kostet. Doch auch der Bestands- und der Denkmalschutz, das Städtebaurecht, das Straßenverkehrs-, Gewerbe- und Arbeitsrecht, die Energieeinsparverordnung und spezielle Wünsche und Vorgaben von Bauherren und Architekten können den Brandschutz komplizierter machen. In solchen Fällen ist der Gesetzgeber mit klaren Verordnungen gefragt. Natürlich wünschen sich Bauherren und Betreiber von Gebäuden sehr klare Regelungen für die brandschutztechnischen Maßnahmen und Anforderungen. Doch sie müssen vielfach für den Einzelfall festgelegt werden. Ein rechtliches und technisches Regelwerk, das jeden erdenklichen Einzelfall abdeckt, kann es nicht geben.

Dennoch existiert kein rechtlicher Freiraum, sondern ein Rahmen für juristische Vorgaben, der mindestens die Erfüllung der genannten Schutzziele gewährleistet. In einigen Fällen lassen Behörden und private Sachverständige die berechtigten Interessen von Betroffenen außer Acht, um sicherheitstechnische Anforderungen allein regelkonform durchzusetzen. Das schafft Konflikte, die dadurch aufzulösen sind, dass das konkret zu sichernde Gebäude mit einem Gefüge von Regeln brandschutztechnisch gesichert wird, das die unterschiedlichen Aspekte richtig würdigt. Dies hebt die Bedeutung von speziellen Brandschutzkonzepten hervor. Sie müssen von qualifizierten Fachkräften erstellt und anschließend umfassend kommuniziert werden.

Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Es gibt vielfältige bauliche Maßnahmen für den Brandschutz, die sich neben dem Einsatz von Brandschutztüren vor allem auf die verwendeten Baustoffe beziehen. Normen für Deutschland und viele weitere europäische Länder sind:

  • Stahlbetonbau: DIN EN 13501 und DIN EN 1992-1-2
  • Stahlbau: DIN EN 1993-1-2
  • Holzbau: DIN EN 1995-1-2
  • bautechnischer Brandschutz in Industriebauten: DIN 18230

Österreich regelt vergleichbare Anforderungen innerhalb der TRVB-B, die Schweiz in den SN EN 13501-1 (Baustoffe, Bodenbeläge, Rohrisolierungen), SN EN 13501-5 (Bedachungen) und SN EN 13501-6 (Rohrisolierungen). Das deutsche Recht schreibt bisweilen vor, ein Brandschutzgutachten zu erstellen. Diese Notwendigkeit kann sich aus bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Interessen von Bauherren und Forderungen von Versicherern ergeben. Aus dem Brandschutzgutachten erstellen der Bauherr und/oder Betreiber ein Brandschutzkonzept, das bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen ist. In Deutschland gehört das Bauordnungsrecht zum Landesrecht. Auch in Österreich ist der Brandschutz Ländersache, wobei die dortigen Brandverhütungsstellen in der Hoheit der einzelnen Bundesländer eine feuerpolizeiliche Abnahme vornehmen. Die Schweiz regelt den Brandschutz kantonal. Bauliche Brandschutzmaßnahmen berücksichtigen folgende Aspekte:

  • Feuerwiderstand von Bauteilen
  • Brandverhalten von Baustoffen
  • Einsatz von Brandschutztüren und Brandwänden
  • Aufteilung des Gebäudes in Brandabschnitte
  • Fluchtwegplanung
  • Sauerstoffreduktion für die aktive Brandvermeidung
  • Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen

Die deutsche Bauregelliste A regelt in ihrem Absatz 2 die Anforderungen an den Brandschutz von Bauteilen und -stoffen. Wenn ein Bauprodukt davon abweicht, benötigt es eine AbZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung), ein AbP (Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) oder die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde für den betreffenden Einzelfall. In modernen Gebäuden erhalten viele Leitungen für die Wasser-, Gas- und Heizungsinstallation Isolierungen aus brennbarem Kunststoff. Hinzu kommen Datenleitungen, die ebenfalls meistens in Kunststoffkanälen geführt werden. Die Verlegung von mit Kunststoff isolierten Leitungen und Kunststoffkanälen widerspricht der Abschnittstrennung von einzelnen Gebäudebestandteilen mit feuerbeständigen Geschossdecken und Brandwänden, wie sie die Bauaufsicht fordert. Andererseits sind die genannten Leitungen unverzichtbar und die moderne Isolierung mit Kunststoff die mit Abstand preiswerteste Lösung. Im Brandfall aber kann dies zu einer sehr hohen Brandlast führen. Daher benötigen vor allem Gebäude, in denen sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten können, spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie eine Notbeleuchtung, vernetzte Brandmeldeanlagen sowie größere Brandschutztore. Brandschutztüren sind ohnehin obligatorisch. Betroffen sind unter anderem diese Gebäude:

  • Wohnhäuser und Bürogebäude mit vielen Parteien
  • Bahnhöfe
  • Museen
  • Flughäfen
  • Kongress- und Messehallen

Für die Sicherung von Leitungen gibt es allerdings auch andere Lösungen wie halogenfreie Leitungen und die Sicherung mit einem Brandschott, die Standard bei Stromleitungen ist, die durch mehrere Brandabschnitte geführt werden. Elektrische Leitungen für Brandmeldeanlagen und die maschinelle Entrauchung müssen eine Feuerwiderstandsdauer für ihren Funktionserhalt von E30 oder E90 aufweisen. Die Beschaffenheit hängt von ihrem Einsatz ab. Besondere Vorschriften für den baulichen Brandschutz gibt es für Gebäude, die Menschen mit Bewegungseinschränkungen nutzen. Dazu gehören Kliniken, Altenwohnheime und Seniorenwohnanlagen.

Brandschutz in privaten Räumen

Seit August 2014 gilt in privaten Wohnräumen in bestimmten deutschen Bundesländern eine Rauchwarnmelderpflicht. Es sind diese Bundesländer:

  • Bayern
  • Rheinland-Pfalz
  • Hamburg
  • Bremen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Hessen
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Mecklenburg-Vorpommern

Die Keller und Dachböden von Mehrfamilienhäusern sind grundsätzlich mit Brandschutztüren zu sichern. Diese Türen dürfen nicht abgeschlossen werden, müssen aber geschlossen bleiben.

Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen

Feuerlöscher sind in der Industrie, im Gewerbe und in öffentlichen Gebäuden Pflicht, in Privathaushalten hingegen nicht. Hier werden sie empfohlen. Wie viele Feuerlöscher vorhanden sein müssen, hängt vom Gebäude, seiner Nutzung und den möglichen Brandgefährdungen ab. Löschsysteme können selbsttätig funktionieren (Sprinkler- und Gaslöschanlagen), wobei örtlich die zugehörigen Löschmittel vorzuhalten sind. Darüber hinaus gibt es Wandhydranten als nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen. Brandmeldeanlagen können unterschiedlich beschaffen sein. Es gibt Rauchansaugsysteme, akustische und optische Alarmierungsanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Organisatorischer Brandschutz

Brandschutz ist auch zu organisieren. Dies geschieht über gesetzliche und betriebs- bzw. gebäudeinterne Reglements, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, den Ausweis von Fluchtwegen sowie die Erstellung von Brandschutz- und Alarmplänen sowie einer Brandschutzordnung. Hinzu kommen Schulungen etwa für den Umgang mit brennbaren Substanzen und Probealarme, wie sie beispielsweise in Schulen und öffentlichen Betrieben üblich sind.

Fazit

Brandschutz ist sehr vielschichtig. Er muss für den Einzelfall speziell konzipiert werden.

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Letzte Aktualisierung am 2025-01-12

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